Italienisches Verkehrsministerium bestätigt keinerlei Restriktionen für Warenverkehre von, nach und innerhalb der aufgrund des Corona-Virus abgeriegelten Regionen. Sämtliche Einschränkungen des Dekrets vom 08. März 2020 gelten nicht für Produktionstätigkeiten und Warentransporte. Das für diese Transporte eingesetzte Fahrpersonal darf uneingeschränkt in die italienischen Sperrgebiete ein- und ausreisen und sich auch innerhalb dieser bewegen. Diese „Reisefreiheit“ gilt ausschließlich in Zusammenhang mit dem Warentransport.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Anbei finden Sie die Originalquelle dieser Meldung:
http://www.mit.gov.it/comunicazione/news/coronavirus-trasporto-merci-autotrasporto-merci-trasfontalieri/coronavirus-mit